Aufgrund der aktuellen Ereignisse, ersten Anrufen von Gästen zu kommenden Veranstaltungen sowie der Unsicherheiten durch diverse Meldungen möchten wir für unsere Gastronomischen Leistungen und Locations einen Transparenten Überblick anbieten. Unsere Zentrale Reservierung erreichen Sie unter: TELEFON / WHATSAPP: 0352263190 oder via Mail an info@sheg.de.
ANMERKUNG : Alle Veranstaltungen wie Sonntagslunch, Weihnachtsessen, Martinsgansessen können aus jetziger Sicht in Betracht der neuen Verordnung vom 24.10.2020 stattfinden.
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BEKANNTMACHUNG LANDKREIS MEISSEN:
02.11.2020:
Ab Montag, den 02.11.2020 müssen wir vorerst unsere Lokale bis Ende November 2020 schließen. Alle Reservierungen verfallen somit. Für Veranstaltungen mit Kartenvorverkauf werden wir die geleisteten Zahlungen erstatten. Für die Dinnershows am 27.11. + 28.11. haben Sie außerdem die Möglichkeit, auf Veranstaltungen im Dezember zurückzugreifen. Hierfür empfehlt sich auch ein "abwarten" der kommenden Entwicklungen. Wir werden im Zeitraum November weiterhin einen PARTYSERVICE anbieten. Reservierung unter Telefon / WhatsApp 0352263190.
27.10.2020:
"Dritte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen" tritt in Kraft. Quelle:
http://www.kreis-meissen.org/download/Aktuelles/Dritte_AllVfg_v_2020-10-26.pdf Zusammengefasst betrifft dies folgende Maßnahmen:
-> Personenbezogene Datenerfassung in der Gastronomie
-> Feiern aller Art mit höchstens 10 Teilnehmern
-> Teilnehmerzahl Veranstaltung auf 100 Personen
-> Schließung Schank- und Speisewirtschaften ab 22.00 Uhr
24.10.2020: Neue Schutzverordnung in Sachsen tritt in Kraft mit einem Zwei-Stufen-Modell. Die Landkreise entscheiden individuell welche Maßnahmen umgesetzt werden und müssen diese Bekanntgeben. Ab 24.10.2020 tritt die "Zweite Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen" in Kraft. Quelle:
http://landkreis-meissen.org/download/Aktuelles/Zweite_AV_zum_Vollzug_der_SaechsCoronaSchVO.pdf ) Zusammengefasst betrifft dies folgende Maßnahmen:
-> Personenbezogene Datenerfassung in der Gastronomie
-> Feiern aller Art mit höchstens 25 Teilnehmern
-> Teilnehmerzahl Veranstaltung Außenveranstaltungen 250 Personen
-> Teilnehmerzahl Veranstaltungen geschlossene Räume 150 Personen
-> Schließung Schank- und Speisewirtschaften ab 23.00 Uhr
12.10.2020: Bis durch eine geänderte Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen landesweite Regelungen in Kraft treten und solange der Inzidenzwert im Landkreis unter 50 bleibt, gilt die Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 12. Oktober 2020. Dies betrifft insbesondere die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen durch Veranstalter, Gastronomie und weitere.
✔ GASTRONOMIE
➤ Alle Locations haben vom 02.11. bis 30.11.2020 geschlossen.
✔ CATERING
➤ Catering & Partyservice werden weiterhin ausgeliefert und können bestellt werden
✔ VERANSTALTUNGEN
➤ 30.10.20 - Oktoberfest Großenhain (Abgesagt)
➤ 31.10.20 - Oktoberfest Großenhain (Abgesagt)
➤ 31.10.20 - Beats & Glüh (Abgesagt)
➤ Alle Dinnershow 2020 (Abgesagt)
➤ Quellen:
RKI Dashboard Infektionszahlen letzten 7 Tage für Landkreis Meißen:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Gesundheitsamt Landkreis Meißen Pressemitteilungen:
http://www.kreis-meissen.org/61.html
Freistaat Sachsen - Coronavirus in Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.10.2020:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-SchutzVO.pdf
https://www.mdr.de/sachsen/corona-neue-coronaschutzverordnung-oktober-koepping-100.html